Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 09/2024

oheim GmbH
Burgstraße 39
60316 Frankfurt am Main

01. Allgemein
1.1. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, besondere Vereinbarungen, mündliche oder fernmündliche Abmachungen sowie Nebenabreden sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie durch die oheim GmbH schriftlich bestätigt sind. Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der oheim GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde spätestens mit der Entgegennahme/Abgabe der Produkte anerkennt.
1.2. Die Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
02. Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann die oheim GmbH diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
03. Überlassung der Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Punkt 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
04. Lieferung und Abwicklung
4.1. Für die Zusendung von Gegenständen an die oheim GmbH trägt der Kunde die Gefahr bis zum Eintreffen an der Geschäftsadresse der oheim GmbH in der Burgstraße 39, 60316 Frankfurt am Main.
4.2. Sendungen an die oheim GmbH sind stets freizumachen. Besteht ein Anspruch des Kunden, für den Transport nicht aufkommen zu müssen, erhält er nach Feststellung dieses Anspruchs seine Auslagen in angemessener Höhe ersetzt.
4.3. Mit Übergabe der Produkte an das Transportunternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Produkte sowie die Gefahr einer Lieferverzögerung auf den Käufer über. Verzögert sich die Absendung der Produkte durch ein Verhalten des Käufers, gehen die vorgenannten Gefahren mit der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
4.4. Die oheim GmbH wird eingehende Aufträge so unverzüglich wie möglich bearbeiten. Soweit die Mitarbeiter aus Gründen, welche die oheim GmbH nicht zu vertreten hat, zur Auslieferung nicht in der Lage sind, ist der Käufer verpflichtet, der oheim GmbH eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt innerhalb dieser Nachfrist keine Lieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Das Recht auf Teillieferungen und deren Rechnungsstellung bleibt der oheim GmbH ausdrücklich vorbehalten.
4.5. Ist ein Kunde bei der Auslieferung seiner Bestellung nicht anwesend oder hat nicht für die Anwesenheit eines bevollmächtigten Empfängers der bestellen Ware gesorgt, so behält sich die oheim GmbH vor die bestelle Ware an einem dafür angemessen und sicheren Ort abzustellen, und den Kunden gesondert hierüber in Kenntnis zu setzten, z.B. durch eine Email oder einen Anruf.
05. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich, technische Änderungen, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.
5.2. Eine vom Kunden abgegebene Bestellung ist bindend. Der Kaufvertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung zustande.
5.3. Bei schriftlichen Bestellungen sind Preisangaben, auf die der Kunde Bezug nimmt, ebenso freibleibend. Geringfügige Preisabweichungen bleiben daher vorbehalten.
5.4. Die Lieferung erfolgt gegen Vorkasse oder Zahlung bei Abholung bzw. Lieferung.
5.5. Firmen ist eine Lieferung gegen Rechnung möglich.
5.6. Die Preise enthalten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Mehrwertsteuer.
5.7. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist gesondertes Zubehör, der Aufbau und die damit verbundenen Arbeiten, Schulung und sonstige Nebenleistungen nicht im Preis enthalten.
5.8. Der Kaufpreis ist einschließlich der gültigen Mehrwertsteuer beim Erhalt der Ware zu entrichten falls nicht anderweitig vereinbart.
5.9. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf dem Rechnungsdokument genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
5.10. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.11. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5.12. Die oheim GmbH haftet im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
5.13. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
5.14. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten mit Ansprüchen aus einem anderen Vertragsverhältnis ist nicht zulässig.
5.15. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Vertragspartners ist nur dann zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
06. Stornierungsbedingungen
06.1. Eine Stornierung von individuellen Aufträgen/Bestellungen ist bis 24 Stunden vor Auslieferung/Abholung möglich.
06.1.1. Ausgenommen hiervon sind individuell gefertigte Torten und Kekse. Hier ist eine Stornierung nur bis 48 Stunden vor Auslieferung/Abholung möglich.
06.2. Bei einer Stornierung von fünf Tagen bis 24 Stunden vor Auslieferung/Abholung, werden 40% des Auftragsvolumens in Rechnung gestellt.
06.3. Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor Auslieferung/Abholung werden 100% des Auftragsvolumens in Rechnung gestellt.
06.3.1. Bei Stornierung von individuell gefertigten Torten gilt eine Frist von 48 Stunden. Ab diesem Stornierungszeitpunkt werden 100% des Auftragsvolumens in Rechnung gestellt
06.4. Bei individuellen Geschenk- oder Versandauftägen werden zum Stornierungszeitpunk bereits bestellte oder gelieferte Waren des Auftrags auf Kosten des Auftraggebers storniert bzw. zurückgesendet.
06.4.1. Speziell für den Auftrag bestellte Dekorations- oder Ergänzungsmaterialien werden zu 100% in Rechnung gestellt falls diese nicht mehr stornierbar bzw. zurückzusenden sind.
06.5. Aufträge bzw. Bestellungen gelten ab Erhalt einer Auftragsbestätigung durch die oheim GmbH als verbindlich.
06.6. Die oheim GmbH behält sich vor, nachweislich bereits entstandene Kosten bzw. einen nachweislich entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen.
07. Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
08. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die oheim GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
8.2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er bei hochwertigen Gütern verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
09. Gewährleistung und Haftungsbegrenzung
9.1. Soweit nicht laut Angaben für Einzelprodukte besondere Garantien übernommen werden, räumt die oheim GmbH dem Käufer insofern er als Wiederverkäufer auftritt, eine 12-monatige Gewährleistung ein. Innerhalb dieses Zeitraumes ab Lieferung wird die oheim GmbH nach angemessener Wahl kostenfrei Produktmängel beseitigen oder Ersatz liefern. Dieses Wahlrecht der oheim GmbH gilt auch für die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
9.2. Verschleißmaterialien sind von der Garantie ausgenommen. Ebenso übernimmt die oheim GmbH keine Garantie für Mängel und Schäden, die durch unsachgemäßen Einbau oder durch Behandlung entgegen Anwendungshinweisen oder durch sonstige fehlerhafte oder nachlässige Handhabung entstanden sind.
9.3. Ferner sind von der Garantie, ebenso wie von der gesetzlichen Gewährleistung, ausgenommen: Veränderungen oder Leistungen Dritter, die an oder mit Produkten der oheim GmbH vorgenommen werden.
9.4. Gewährleistungsansprüche entstehen generell erst nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rechnungszahlung.
9.5. Keinerlei Gewährleistung wird dafür übernommen, dass Verfügungen über die Produkte nicht durch staatliche Vorschriften (z.B. Embargobestimmungen oder Ausfuhrgenehmigungspflicht) in irgendeiner Weise behindert sind oder werden.
9.6. Geöffnete Verpackung verpflichtet zum Kauf. Diese Ware kann von der oheim GmbH nicht zurückgenommen werden.
10. Widerrufsrecht und Teilunwirksamkeit
10.1. Der Käufer kann lt. §§355ff BGB die Bestellung 2 Wochen nach Eingang der Lieferung widerrufen. Davon ausgeschlossen sind Produkte, die für den Käufer individuell erstellt wurden und entsiegelte Waren sowie bereits geöffnetes Verbrauchsmaterial wie z.B. Nahrungsmittel oder Meterware.
10.2. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und sollte durch Rücksendung der Ware oder schriftlich per Brief oder Fax erfolgen.
10.3. Der Verkäufer ist nach Eingang des Widerrufs und Erhalt der Ware verpflichtet, den Warenwert lt. §347 Abs. 2 BGB, zzgl. der regulären inländischen Rücksendekosten bei einem Warenwert über 40 Euro zu erstatten. Der Käufer ist zur freien Rücksendung der kompletten Ware in unbeschädigter Originalverpackung und verkaufsfähigem Zustand spätestens am 14. Tag nach Erhalt der Lieferung verpflichtet (unfreie Pakete können nicht angenommen werden). Die Ware muss sorgfältig und in einer separaten, gut gepolsterten Verpackung zurückgesendet werden. Auf dem Paket muss die Aufschrift WIDERRUF deutlich zu erkennen sein, da es sonst zu Problemen mit der Annahme kommt.
10.4. Bei benutzter Ware wird die Wertminderung, Wertverfall, etc. nach §357 Abs. 3 BGB in Rechnung gestellt. Eine Prüfung der Ware (Inaugenscheinnahme) ist gestattet, jedoch nicht die Inbetriebnahme bzw. Nutzung (ausprobieren). §346 Abs. 1 Nr.3 entfällt somit. Defekte Ware ist gänzlich vom Widerruf ausgeschlossen.
10.5. Gewerbliche Kunden sowie Dritte lt. §351 BGB sind von dieser Regelung des Widerrufs ausgeschlossen.
10.6. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.
11. Sonstiges
11.1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der oheim GmbH, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
11.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

 

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Wir freuen uns sehr auf Dich,
Dein oheim-Team

dreiklang

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